Der Örtliche Einsatzleiter leitet im Auftrag und nach Weisungen der Katastrophenschutzbehörde alle Einsatzmaßnahmen vor Ort. Als verlängerter Arm der Katastrophenschutzbehörde hat er ein Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften. Die Katastrophenschutzbehörden sollen bereits vorab, also unabhängig von einem konkreten Schadensereignis, fachlich geeignete Personen als Örtliche Einsatzleiter benennen.
Auch unterhalb der Katastrophenschwelle kann ein vorab benannter Örtlicher Einsatzleiter zum Einsatz kommen. Er übernimmt die Einsatzleitung vor Ort, die für den Erfolg des Einsatzes äußerst wichtig ist. Durch eine einheitliche Einsatzleitung vor Ort wird das geordnete Zusammenwirken aller eingesetzten Kräfte wesentlich erleichtert. Der Örtliche Einsatzleiter wird hier als verlängerter Arm der Kreisverwaltungsbehörde als Sicherheitsbehörde tätig.
Auszug aus der Lehrdatenbank der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg:
Grundlehrgang für Örtliche Einsatzleiter
Ausbildungsdauer:
5 Tage
Teilnehmerkreis:
Personen, die von der Katastrophenschutzbehörde vorab als Örtlicher Einsatzleiter benannt werden sollen.
Ausbildungsziel:
Der Teilnehmer wird in die Aufgaben und Befugnisse eines Örtlichen Einsatzleiters nach Art. 15 BayKSG eingewiesen und in der Rolle trainiert.
Wesentliche Ausbildungsinhalte:
Profil des ÖEL, Rechtliche Grundlagen BayKSG und weitere Vorschriften, Zusammenarbeit mit anderen BOS, ILS, Anforderungswege, Aufgaben des ÖEL, Aufbau, Organisation und Arbeitsweise in einer ÖEL, Einsatz des ÖEL – Erkundung und Übernahme, Human-Factors – Zusammenarbeit unter psychischer Belastung, Fehlerkultur, Aufbau, Aufgaben und Ansprechpartner FüGK, Abstimmung mit Landratsamt und Gemeinde, Arbeiten in einer ÖEL, Zusammenarbeit in einer ÖEL bei koordinierungsbedürftigen Ereignissen mit UG-ÖEL, Führungsunterstützung und Fach-/Verbindungskräften, Pressarbeit, schriftliche Prüfung
Vorausgesetzte Ausbildung:
Gemäß IMS ID4-2255.352-5 vom 19.08.16
Ausbildung zum Verbandsführer (nach den Ausbildungsvorschriften der Einsatz- oder Hilfsorgangisation, der der Teilnehmer angehört)
Einführung in die Stabsarbeit (nach den Ausbildungsvorschriften der Einsatz- oder Hilfsorgangisation, der der Teilnehmer angehört)